D3 (Gold)
 

Das Musikerleistungsabzeichen D3 stellt die höchste instrumentale Qualifikation in der Fortbildungsstruktur der Blasmusikverbände dar. Eine mehrjährige intensive Instrumentalausbildung ist für das Bestehen dieser Prüfung absolut vorauszusetzen.

Die aktuellen Lehrgangstermine finden Sie in unserem Fortbildungsportal:

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Alle Prüfungsinhalte

  • Querflöte

    Anforderung Querflöte

    An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.


    Theoretischer Teil (schriftlich)

    - die Noten im Violinschlüssel
    - Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
    - die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
    - Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
    - einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
    - die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
    - Wiederholungsanweisungen
    - dynamische Bezeichnungen
    - legato und staccato
    - Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen


    Praktischer Teil

    Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.


    Die Prüfung

    Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
    Folgende Prädikate werden vergeben:
    mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
    mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
    mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
    teilgenommen - 3,51 - 4, 00

  • Klarinette

    Anforderung Klarinette

    An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden.Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.


    Theoretischer Teil (schriftlich)

    - die Noten im Violinschlüssel
    - Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
    - die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
    - Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
    - einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
    - die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
    - Wiederholungsanweisungen
    - dynamische Bezeichnungen
    - legato und staccato
    - Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen


    Praktischer Teil

    Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.


    Die Prüfung

    Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
    Folgende Prädikate werden vergeben:
    mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
    mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
    mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
    teilgenommen - 3,51 - 4, 00

  • Saxofon

    Anforderung Saxofon

    An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden.Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.


    Theoretischer Teil (schriftlich)

    - die Noten im Violinschlüssel
    - Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
    - die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
    - Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
    - einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
    - die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
    - Wiederholungsanweisungen
    - dynamische Bezeichnungen
    - legato und staccato
    - Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen


    Praktischer Teil

    Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.


    Die Prüfung

    Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
    Folgende Prädikate werden vergeben:
    mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
    mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
    mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
    teilgenommen - 3,51 - 4, 00

  • Oboe

    Anforderung Oboe

    An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.


    Theoretischer Teil (schriftlich)

    - die Noten im Violinschlüssel
    - Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
    - die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
    - Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
    - einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
    - die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
    - Wiederholungsanweisungen
    - dynamische Bezeichnungen
    - legato und staccato
    - Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen


    Praktischer Teil

    Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.


    Die Prüfung

    Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
    Folgende Prädikate werden vergeben:
    mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
    mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
    mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
    teilgenommen - 3,51 - 4, 00

  • Fagott

    Anforderung Fagott

    An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.


    Theoretischer Teil (schriftlich)

    - die Noten im Bassschlüssel
    - Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
    - die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
    - Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
    - einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
    - die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
    - Wiederholungsanweisungen
    - dynamische Bezeichnungen
    - legato und staccato
    - Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen


    Praktischer Teil

    Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.


    Die Prüfung

    Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
    Folgende Prädikate werden vergeben:
    mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
    mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
    mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
    teilgenommen - 3,51 - 4, 00

  • Trompete und Flügelhorn

    Anforderung Trompete und Flügelhorn

    An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.


    Theoretischer Teil (schriftlich)

    - die Noten im Violinschlüssel
    - Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
    - die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
    - Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
    - einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
    - die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
    - Wiederholungsanweisungen
    - dynamische Bezeichnungen
    - legato und staccato
    - Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen


    Praktischer Teil

    Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.


    Die Prüfung

    Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
    Folgende Prädikate werden vergeben:
    mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
    mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
    mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
    teilgenommen - 3,51 - 4, 00

  • Waldhorn

    Anforderung Waldhorn

    An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.


    Theoretischer Teil (schriftlich)

    - die Noten im Violinschlüssel
    - Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
    - die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
    - Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
    - einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
    - die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
    - Wiederholungsanweisungen
    - dynamische Bezeichnungen
    - legato und staccato
    - Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen


    Praktischer Teil

    Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.


    Die Prüfung

    Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
    Folgende Prädikate werden vergeben:
    mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
    mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
    mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
    teilgenommen - 3,51 - 4, 00

  • Tenorhorn

    Anforderung Tenorhorn

    An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.


    Theoretischer Teil (schriftlich)

    - die Noten im Violinschlüssel
    - Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
    - die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
    - Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
    - einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
    - die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
    - Wiederholungsanweisungen
    - dynamische Bezeichnungen
    - legato und staccato
    - Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen


    Praktischer Teil

    Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.


    Die Prüfung

    Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
    Folgende Prädikate werden vergeben:
    mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
    mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
    mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
    teilgenommen - 3,51 - 4, 00

  • Bariton

    Anforderung Bariton

    An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.


    Theoretischer Teil (schriftlich)

    - die Noten im Bassschlüssel
    - Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
    - die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
    - Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
    - einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
    - die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
    - Wiederholungsanweisungen
    - dynamische Bezeichnungen
    - legato und staccato
    - Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen


    Praktischer Teil

    Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.


    Die Prüfung

    Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
    Folgende Prädikate werden vergeben:
    mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
    mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
    mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
    teilgenommen - 3,51 - 4, 00

  • Posaune

    Anforderung Posaune

    An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.


    Theoretischer Teil (schriftlich)

    - die Noten im Bassschlüssel
    - Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
    - die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
    - Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
    - einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
    - die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
    - Wiederholungsanweisungen
    - dynamische Bezeichnungen
    - legato und staccato
    - Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen


    Praktischer Teil

    Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.


    Die Prüfung

    Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
    Folgende Prädikate werden vergeben:
    mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
    mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
    mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
    teilgenommen - 3,51 - 4, 00

  • Tuba

    Anforderungen Tuba

    An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.


    Theoretischer Teil (schriftlich)

    - die Noten im Bassschlüssel
    - Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
    - die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
    - Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
    - einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
    - die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
    - Wiederholungsanweisungen
    - dynamische Bezeichnungen
    - legato und staccato
    - Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen


    Praktischer Teil

    Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.


    Die Prüfung

    Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
    Folgende Prädikate werden vergeben:
    mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
    mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
    mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
    teilgenommen - 3,51 - 4, 00

  • Schlagzeug

    Anforderung Schlagzeug

    An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.


    Theoretischer Teil (schriftlich)

    - die Noten im Violin- oder Bassschlüssel
    - Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
    - die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
    - Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
    - einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
    - die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
    - Wiederholungsanweisungen
    - dynamische Bezeichnungen
    - legato und staccato
    - Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen


    Praktischer Teil

    Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.


    Die Prüfung

    Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
    Folgende Prädikate werden vergeben:
    mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
    mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
    mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
    teilgenommen - 3,51 - 4, 00

  • Spielmannsflöte

    Anforderung Spielmannsflöte

    An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.


    Theoretischer Teil (schriftlich)

    - die Noten im Violinschlüssel
    - Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
    - die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
    - Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
    - einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
    - die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
    - Wiederholungsanweisungen
    - dynamische Bezeichnungen
    - legato und staccato
    - Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen


    Praktischer Teil

    Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.


    Die Prüfung

    Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
    Folgende Prädikate werden vergeben:
    mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
    mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
    mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
    teilgenommen - 3,51 - 4, 00

  • Spielmannstrommel

    Anforderung Spielmannstrommel

    An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.


    Theoretischer Teil (schriftlich)

    - die Noten im Violinschlüssel
    - Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
    - die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
    - Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
    - einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
    - die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
    - Wiederholungsanweisungen
    - dynamische Bezeichnungen
    - legato und staccato
    - Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen


    Praktischer Teil

    Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.


    Die Prüfung

    Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
    Folgende Prädikate werden vergeben:
    mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
    mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
    mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
    teilgenommen - 3,51 - 4, 00

  • Lyra

    Anforderung Lyra

    An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.


    Theoretischer Teil (schriftlich)

    - die Noten im Violinschlüssel
    - Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
    - die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
    - Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
    - einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
    - die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
    - Wiederholungsanweisungen
    - dynamische Bezeichnungen
    - legato und staccato
    - Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen


    Praktischer Teil

    Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.


    Die Prüfung

    Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.Folgende Prädikate werden vergeben:
    mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
    mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
    mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
    teilgenommen - 3,51 - 4, 00

  • Fanfare

    Anforderung Fanfare

    An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.


    Theoretischer Teil (schriftlich)

    - die Noten im Violinschlüssel
    - Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
    - die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
    - Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
    - einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
    - die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
    - Wiederholungsanweisungen
    - dynamische Bezeichnungen
    - legato und staccato
    - Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen


    Praktischer Teil

    Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.


    Die Prüfung

    Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
    Folgende Prädikate werden vergeben:
    mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
    mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
    mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
    teilgenommen - 3,51 - 4, 00

  • Was sind die Prüfungsinhalte im Bereich D2 (Silber)?

    Prüfungsinhalte

    Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die bestandene Prüfung D1.

    Theoretischer Teil:

    - die Noten im Violin- und Bassschlüssel
    - alle Durtonleitern
    - der Quintenzirkel
    - die Moll-Tonleitern bis 3 Vorzeichen (b und #) harmonisch und melodisch
    - Feinbestimmung der Intervalle bis zur Oktave
    - Dreiklänge in Dur, Moll, vermindert und übermäßig, notieren und bestimmen
    - Triolen, Synkopen, Überbindungen und Punktierungen
    - Erweiterungen der Taktarten: 6/8, 3/2, 4/2, 3/8, 4/8, 9/8 und 12/8
    - die gebräuchlichen Tempo-, Dynamik- und Vortragsbezeichnungen
    - Musikgeschichte: Die Epochen und ihre Komponisten


    Gehörbildung:

    a) viertaktige Rhythmusdiktate im 2/4-, 3/4-, 4/4- und 6/8-Takt

    b) Intervalle zusammen und nacheinander hören: klein, groß und rein bis zur Oktave auf- und abwärts.

    c) Melodiediktat in Form eines Lückentextes

    HINWEIS: Die Vorspielanweisung für Gehörbildung D2 finden Sie hier


    Praktischer Teil:

    Die praktische Prüfung muss solistisch vorgetragen werden (keine Klavier- oder CD-Begleitung, kein Duettpartner etc.).

    Für die praktische Prüfung finden sich die vorzubereitenden Tonleitern (Dur und harmonisches Moll, Chromatisch) und Pflichtstücke in dem für das entsprechende Instrument veröffentlichten Instrumentallehrgang (siehe 10. Pflichtliteratur).

    Die Tonleitern und Pflichtstücke für die Stufe D2 sind vollständig vorzubereiten.

    Die Prüfung hat folgenden Umfang:

    Die Tonleitern wie im Instrumentallehrgang D2 abgedruckt instrumentenbezogen auswendig, Artikulation non legato und legato, Dynamik frei wählbar

    eine durch Los vor Beginn der praktischen Prüfung bestimmte Etüde (Schlagzeug = Pflichtstück) aus den Pflichtstücken der Stufe D2

    ein durch Los vor Beginn der praktischen Prüfung bestimmtes Vortragsstück aus den Pflichtstücken der Stufe D2 (Schlagzeug = Teil 1 oder Teil 2)

    ein vom Prüfling selbstgewähltes Stück im Schwierigkeitsgrad der Pflichtstücke, jedoch nicht aus der Pflichtliteratur. Für die Auswahl des Selbstwahlstücks wird bewusst auf eine Empfehlungsliste verzichtet. Das Niveau des Selbstwahlstücks sollte nicht unter dem Niveau der Pflichliteratur liegen. Ohne strenge Reglementierung der Literatur im Bereich des Selbstwahlstückes können die Stärken der MusikerInnen besser berücksichtigt werden. Dies sollte bei der Wahl des Stückes Priorität haben. 

    vom Blatt spielen einer dem Leistungsstand angemessenen Melodie (Schlagzeug auf der kleinen Trommel)

     

    Prüfungsordnung:

    Alle weiteren zu beachtenden Regelungen und Vorgaben sind der Prüfungsordnung zu entnehmen, welche hier heruntergeladen werden kann. 

    Aus urheberrechtlichen Gründen ist das Vervielfältigen von Noten ohne Zustimmung des Urhebers oder des Verlages verboten. Aus diesem Grund gilt grundsätzlich auch für die Prüfungen des Musikerleistungsabzeichen, dass aus Originalnoten zu spielen ist. 

  • Wo finde ich eine Zusammenfassung über den GEMA-Rahmenvertrag?

    Der GEMA-Rahmenvertrag und seine Inhalte werden vom BBMV unter dem Menüpunkt GEMA vorgestellt.

  • Muss ich pauschal abgegoltene Veranstaltungen melden und dafür auch Musikfolgen abgeben?

    Auch für pauschal abgegoltene Veranstaltungen müssen die Musikfolgen abgegeben werden. Nur so bekommen unsere Blasmusik-Komponisten auch ihre Tantiemen von der GEMA.

    Zudem ist die GEMA laut Rahmenvertrag berechtigt, für nicht-abgegebene Musikfolgen eine "Straf"gebühr zu berechnen ... und sie tut dies auch!

  • Müssen Ständchen gemeldet werden und wenn ja, welche?

    Ständchen müssen gemeldet werden, sofern

    a) der Musikverein Veranstalter des Ständchens lt. Rahmenvertrag ist
    b) das Ständchen öffentlich ist

    Nur öffentliche Musikaufführungen müssen bei der GEMA gemeldet werden.

    Was bedeutet aber nun öffentlich im Sinne der GEMA?

    Der FAQ-Bereich der GEMA gibt hier Hinweise: Auf die Frage, wann die Nutzung eines Musikwerks öffentlich und damit lizenzpflichtig sei, gibt es keine eindeutige Antwort. Persönliche Verbundenheit der Teilnehmer untereinander (wie zum Beispiel bei einem Ständchen für ein Ehrenmitglied im Rahmen einer privaten Feier oder nur mit der Blaskapelle) spricht dafür, dass die Veranstaltung nicht öffentlich und damit nicht lizenzpflichtig ist. Je größer aber die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Veranstaltung öffentlich ist, weil die Personen nicht persönlich miteinander verbunden sein können.

  • Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?

    Die Künstlersozialkasse (KSK) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse (KSK). Der Anteil der KSK refinanziert sich zum Teil durch Pflichtabgaben von „Unternehmen“, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter). Dazu zählen auch gemeinnützige Vereine.

  • Was soll ich tun, wenn ich ein Schreiben von der KSK bekomme?

    Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Geschäftsstelle Ihres Verbandes.

  • Worum geht es bei der EU-DSGVO?

    Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht wurden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.

    Die neue EU-weite Datenschutz-Grundverordnung trat am 25.5.2018 in Kraft.

  • Welche Vereine sind von der EU-DSGVO betroffen?

    Im Grunde sind alle Vereine betroffen, denn jeder Verein "verarbeitet" in irgendeiner Form Daten.

  • Wer ist für die Umsetzung der DSGVO im Verein zuständig?

    Der Datenschutz im Verein ist Chefsache! Der Vorsitzende kann sich zwar helfen lassen, aber er bleibt verantwortlich dafür, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung umgesetzt wird.

  • Wie kann man das DSGVO-Thema angehen?

    Zuerst sollte man die Themen angehen, die "augenfällig" sind, also Impressum und Datenschutzerklärung auf der Homepage und auch Impressum auf der Facebook-Seite.

    Hilfreich bei der Erstellung dieser beiden Erklärungen sind sog. "Generatoren", die es im Internet zu finden gibt. Der beratende Anwalt des Bayerischen Blamusikverbands empfiehlt aktuell den Generator der Seite www.ratgeberrecht.eu.

    Als nächsten Schritt sollte man eine Bestandsaufnahme machen,

    - wer im Verein alles Zugriff auf personenbezogene Daten hat
    - welche Daten im Verein gespeichert werden
    - an wen diese Daten weitergegeben werden.

    Diese Informationen sind dann in einer Datenschutzerklärung bzw. Datenschutzordnung zu formulieren. Muster dafür gibt es auf der BBMV-Website.

    Der nächste Schritt ist dann die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses. Auch hierfür gibt es Muster auf dieser Website.

    Darüber hinaus sind noch organisatorische und technische Sicherungsmaßnahmen zu überlegen!

  • Gibt es Literatur speziell für Vereine?

    Literatur ausschließlich für Vereine ist selten. Aber einen ersten guten Überblick gibt es auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Dort gibt es kurz und knapp Informationen speziell für Vereine.

  • Müssen wir für unsere Mitglieder etwas machen?

    Für die aktuellen Mitglieder müssen keine Datenschutzerklärungen nachgefordert werden. Hier reicht die bisherige Information aus.

    Für neue Mitglieder ist eine Information über die gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verwendung und Weitergabe notwendig. Hier empfiehlt es sich, auf der Rückseite des Mitgliedsantrags einen Datenschutzhinweis aufzunehmen und sich diesen unterschreiben zu lassen.

    Darüber hinaus sollte jeder Verein eine Datenschutzordnung/-richtlinie oder Ähnliches erlassen. Am sinnvollsten als Ordnung (= Anhang der Satzung).

    Allgemein empfiehlt es sich, die Umsetzung der DSGVO den Mitgliedern bekannt zu machen, beispielsweise im Rahmen einer Mitgliederversammlung oder in der Vereinszeitschrift.

  • Was sind die Prüfungsinhalte im Bereich D1 (Bronze)?

    Prüfungsinhalte

    Theoretischer Teil:

    - die Noten im Schlüssel des eigenen Instruments
    - Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
    - enharmonische Verwechslung
    - die Notenwerte von der Ganzen bis zur Sechzehntelnote und die entsprechenden Pausen, Achteltriolen und Vierteltriolen
    - Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
    - einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4, 6/8, Alla-breve-Takt
    - Feinbestimmung der Intervalle: groß, klein und rein
    - Tonleitern in Dur bis 3  Vorzeichen (b und #) und die entsprechenden Tonikadreiklänge
    - der Aufbau des Durdreiklangs
    - die gebräuchlichsten Tempo-, Vortrags- und Dynamikbezeichnungen
    - die Artikulationsarten und Akzentzeichen
    - Musikgeschichte: Die Epochen im Überblick

     

    Gehörbildung:

    a) Rhythmus: zweitaktige Rhythmusdiktate mit Halben-, Viertel- und Achtelnoten, punktierte Viertelnoten im 2/4-, 3/4-und 4/4-Takt (keine Achtelsynkopen und keine Triolen)
    b) Intervallhören nacheinander: große, kleine und reine Intervalle bis zur Quinte; Ausführung innerhalb eines musikalischen Lückentextes.
    HINWEIS: Die Vorspielanweisung für die Gehörbildungsprüfung findet man auf den Lösungsbögen für D1 (in "Downloads").


    Praktischer Teil:

    Die praktische Prüfung muss solistisch vorgetragen werden (keine Klavier- oder CD-Begleitung, kein Duett-Partner etc.).

    Für die praktische Prüfung finden sich die vorzubereitenden Tonleitern (Dur, chromatisch) und Pflichtstücke in dem für das entsprechende Instrument veröffentlichen Instrumentallehrgang (siehe Prüfungsordnung Punkt 10 Pflichtliteratur).

    Die Tonleitern und Pflichtstücke der Stufe D 1 sind vollständig vorzubereiten.

    Die Prüfung hat folgenden Umfang:

    Die Tonleitern wie im Instrumentallehrgang D1 abgedruckt instrumentenbezogen auswendig; Artikulation und Dynamik frei wählbar.

    Ein durch Los vor Beginn der praktischen Prüfung bestimmtes Vortragsstück (Schlagzeug = Teil 1 oder Teil 2) aus den Pflichtstücken der Stufe D1

    Ein vom Prüfling selbstgewähltes Stück im Schwierigkeitsgrad der Pflichtstücke, jedoch nicht aus der Pflichtliteratur. Für die Auswahl des Selbstwahlstücks wird bewusst auf eine Empfehlungsliste verzichtet. Das Niveau des Selbstwahlstücks sollte nicht unter dem Niveau der Pflichliteratur liegen. Ohne strenge Reglementierung der Literatur im Bereich des Selbstwahlstückes können die Stärken der MusikerInnen besser berücksichtigt werden. Dies sollte bei der Wahl des Stückes Priorität haben. 

     

    Prüfungsordnung:

    Alle weiteren zu beachtenden Regelungen und Vorgaben sind der Prüfungsordnung zu entnehmen, welche hier heruntergeladen werden kann. 

    Aus urheberrechtlichen Gründen ist das Vervielfältigen von Noten ohne Zustimmung des Urhebers oder des Verlages verboten. Aus diesem Grund gilt grundsätzlich auch für die Prüfungen des Musikerleistungsabzeichen, dass aus Originalnoten zu spielen ist. 

  • Was sind die Prüfungsinhalte im Bereich D3 (Gold)?

    Prüfungsinhalte

    Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die bestandene Prüfung D2.
     

    Theoretischer Teil:

    - unregelmäßige Unterteilung der Notenwerte (Duole, Quartole, etc.)
    - Taktwechsel, asymmetrische Taktarten
    - alle Dur- und Molltonleitern harmonisch und melodisch
    - die Umkehrung der Dreiklänge
    - der Aufbau der Vierklänge: Dominantseptakkord, verminderter Septakkord, Mollseptakkord, jeweils mit Umkehrungen
    - Grundbegriffe der Ornamentik, gebräuchliche Verzierungen
    - die Naturtonreihe
    - Transpositionen
    - Grundlagen der musikalischen Formenlehre
    - Musikgeschichte: Formen und Gattungen


    Gehörbildung:

    a) viertaktige Rhythmusdiktate

    b) Intervallhören zusammen und nacheinander, auf- und abwärts: große, kleine und reine Intervalle bis zur Oktave, Tritonus

    c) Melodiediktat in Form eines Lückentextes

    d) Bestimmen von Dreiklängen (nur in Grundstellung)

    HINWEIS: Die Vorspielanweisung für die Gehörbildungsprüfung finden Sie auf dem Testlösungsbogen D3 im Download-Bereich


    Praktischer Teil:

    Die praktische Prüfung der Pflichtliteratur muss solistisch, die Selbstwahlliteratur muss mit Klavierbegleitung vorgetragen werden. Für das Spielmannswesen wird keine Klavierbegleitung gefordert.

    Für die praktische Prüfung finden sich die vorzubereitenden Tonleitern (Dur, harmonisches und melodisches Moll, Chromatisch) und Pflichtstücke in dem für das entsprechende Instrument veröffentlichten Instrumentallehrgang.

    Die Tonleitern und Pflichtstücke der Stufe D3 sind vollständig vorzubereiten. Die Prüfung hat folgenden Umfang:

    Die Tonleitern wie im Instrumentallehrgang D3 abgedruckt instrumentenbezogen auswendig; Artikulation: non legato, legato, staccato, Dynamik frei wählba

    eine durch Los vor Beginn der praktischen Prüfung betimmte Etüde aus den Pflichtstücken (Schlagzeug = Pflichtstück)

    ein durch Los vor Beginn der praktischen Prüfung bestimmtes Vortragsstück (Schlagzeug = Teil 1 oder Teil 2) aus den Pflichtstücken

    ein vom Prüfling selbstgewähltes Solostück im Schwierigkeitsgrad der Pflichtstücke mit Klavierbegleitung, jedoch nicht aus der Pflichtliteratur. Für die Auswahl des Selbstwahlstücks wird bewusst auf eine Empfehlungsliste verzichtet. Das Niveau des Selbstwahlstücks sollte nicht unter dem Niveau der Pflichliteratur liegen. Ohne strenge Reglementierung der Literatur im Bereich des Selbstwahlstückes können die Stärken der MusikerInnen besser berücksichtigt werden. Dies sollte bei der Wahl des Stückes Priorität haben. 

    vom Blatt spielen einer dem Leistungsstand angemessenen Melodie (Schlagzeug auf dem Drum-Set)

    vorbereitete, praxisbezogene Transposition (bei Schlagzeug Improvisation) eines frei gewählten Stückes aus den Pflichtstücken der Stufe D1 oder D2 bzw. aus den abgedruckten Vorlagen aus den Praxisheften des jeweiligen Instruments
    Blasorchester:
    - Flöte: kleine Terz höher oder Ganzton tiefer
    - Es-Klarinette: kleine Terz tiefer
    - B-Klarinette: Ganzton höher
    - Saxophon in Es: Quarte tiefer
    - Saxophon in B: Quarte höher
    - Oboe: Quinte tiefer
    - Fagott: Violinschlüssel in B
    - Trompete: Ganzton höher
    - Waldhorn: Ganzton tiefer
    - Es-Althorn: Quarte höher oder Ganzton höher
    - Tenorhorn: Bassschlüssel in C
    - Bariton: Violinschlüssel in B
    - Posaune: Violinschlüssel in B
    - Tuba: Bassschlüssel oktaviert
    Spielmannswesen:
    - Flöten in Ces: 1 Oktave höher 
    - Fanfare: Trompetenstimme in B auf der Fanfare realisieren

     

    Prüfungsordnung:

    Alle weiteren zu beachtenden Regelungen und Vorgaben sind der Prüfungsordnung zu entnehmen, welche hier heruntergeladen werden kann. 

    Aus urheberrechtlichen Gründen ist das Vervielfältigen von Noten ohne Zustimmung des Urhebers oder des Verlages verboten. Aus diesem Grund gilt grundsätzlich auch für die Prüfungen des Musikerleistungsabzeichen, dass aus Originalnoten zu spielen ist. 



  • Selbstwahlstücke

    Bei der Auswahl des Selbstwahlstückes hat man die sprichwörtliche "Qual der Wahl". Damit ein wenig Licht in den "Selbstwahlstücke-Wald" kommt, finden Sie folgend Empfehlungslisten für jedes Instrument:
     

    D3 (Gold) Empfehlungslisten Selbstwahlstücke Holz

    D3 (Gold) Empfehlungslisten Selbstwahlstücke Blech & Schlagwerk

    D3 (Gold) Empfehlungslisten Selbstwahlstücke Spielleute