Herrenberg-Urteil

Neue Zustimmungserklärung für 2027 erforderlich

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Neue Informationen zum Herrenberg-Urteil 

Die Übergangsregelung nach § 127 SGB IV wurde bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. 

Wichtig für Vereine und Honorarlehrkräfte:
Bildungseinrichtungen müssen für den Verlängerungszeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 neue Zustimmungserklärungen einholen, wenn sie weiterhin von der Übergangsregelung Gebrauch machen wollen. Bereits erteilte Zustimmungserklärungen für den Zeitraum 01.03.2025 bis 31.12.2026 gelten nicht automatisch auch für das Jahr 2027.

Vereine, die Honorarlehrkräfte beschäftigen, sollten rechtzeitig prüfen, ob für 2027 eine erneute Zustimmung erforderlich ist.

Weitere Informationen zum sogenannten Herrenberg-Urteil: