Künstlersozialkasse
 

Die Künstlersozialkasse (KSK) bietet selbstständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse (KSK). Der Anteil der KSK refinanziert sich zum Teil durch Pflichtabgaben von „Unternehmen“, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter). Dazu zählen auch gemeinnützige Vereine. Die Mitgliedsvereine von

  • Allgäu-Schwäbischer Musikbund
  • Musikbund von Ober- und Niederbayern
  • Nordbayerischer Musikbund
  • Blasmusikverband Vorspessart
  • Musikverband Untermain

müssen sich jedoch über die Künstlersozialabgabe keine Gedanken machen. Diese ist über die Mitgliedschaft des Bayerischen Blasmusikverbandes pauschal abgegolten. Die Kosten für die Mitgliedschaft in der KSK-Ausgleichsvereinbarung übernimmt seit vielen Jahren der Freistaat Bayern.