Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Die anhaltende Corona-Pandemie mit weiterhin geltenden Einschränkungen stellt für die Vereine eine finanzielle Sonderbelastung und damit eine besondere Herausforderung dar. Der Freistaat Bayern hat aus diesem Grund sein Hilfsprogramm für Laienmusikvereine bis zum Jahresende 2021 verlängert.
Die Vereine können ihre Förderanträge anschließend im Zeitraum 1. bis 31. Januar 2022 (rückwirkend für das Jahr 2021) bei den jeweiligen Dachverbänden einreichen. Die nachträgliche Antragstellung ermöglicht es den Vereinen, gleichzeitig mit dem Antrag bereits den Mittelabruf vorzunehmen sowie die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu bestätigen. Dieses Verfahren minimiert den administrativen Aufwand. Es erleichtert den Vereinen die Antragstellung und den Laienmusikverbänden die Antragsbearbeitung.
Im Übrigen wird beim Hilfsprogramm an den bekannten und praxisbewährten inhaltlichen Konditionen aus dem Vorjahr festgehalten. Ich freue mich sehr, Ihnen schreiben zu können, dass im Jahr 2021 die Einzelfördersummen – im Vergleich zum Vorjahresprogramm – auf nunmehr 1.500 € pro Verein und zusätzlich auf bis zu 750 € für jedes weitere gemeldete Ensemble angehoben werden. Fördergegenstand des Hilfsprogramms bleiben weiterhin musikalische Aktivitäten der Vereine, wozu auch Kosten für Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten (einschl. Testung) und die vorübergehende Anmietung der insoweit pandemiekonformen Räume für Proben und Auftritte zählen. Zweckgebundene Einnahmen sind – wie auch im vergangenen Jahr – gegenzurechnen und vermindern den Förderbedarf. Weiterhin nicht gefördert werden laufende Vereinsausgaben (wie z. B. Mieten für bestehende reguläre Proberäume) oder Ausgaben, für die bereits aus anderen Haushaltsansätzen (staatliche Laienmusikpflegemittel, Förderung internationaler musikalischer Begegnungen o. ä.) Fördermittel beantragt oder gewährt wurden.
Hinweis zur Antragsstellung
Die Antragsformulare werden durch den jeweiligen Laienmusikverband zur Verfügung gestellt und sind von den antragsberechtigten Vereinen bei ihrem Laienmusikverband einzureichen.
Wir haben für Sie im Anschluss wichtige Fragen mit den entsprechenden Antworten zum Hilfsprogramm aufgelistet.
Ein Muster des Antragsformulars aus dem auch die förderfähigen Kosten ersichtlich sind, finden Sie hier zur Ansicht. Bitte beachten Sie, dass ein Antragsstellung für den Förderzeitraum 01.01. bis 31.12.2021 über Ihren Laienmusikverband möglich ist.