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Neuerung bei den Leistungsabzeichen ;-)

Dritter Prüfer ab 1. April

DIESE MELDUNG IST NATÜRLICH EIN APRILSCHERZ! :-)

Künftig werden bei den Musikerleistungsabzeichenprüfungen in Bayern drei anstelle der bisherigen zwei Prüfer anwesend sein. Der Grund für die Neuerung ist eine aktuelle Verordnung der Bayerischen Berufsgenossenschaft Musik (BGMU), derzufolge ein Sicherheitsbeauftragter der Berufsgenossenschaft (alternativ: ein TÜ-Beauftragter) vor Ort sein muss, um die Sicherheit der Tonleitern zu gewährleisten. Landesdirigent Dr. Frank Elbert hat die Notwendigkeit dieser Neuerung bei der jüngsten BBMV-Musikausschusssitzung bereits verkündet, die zum 1. April in Kraft tritt. „Wir sind natürlich nicht glücklich über diese Entscheidung der BGMU“, erklärt Dr. Elbert. „Aber im Sinne der Sicherheit unserer jungen Musikerinnen und Musiker tragen wir die Maßnahme selbstverständlich mit und werden künftig das Prüfungsgremium auf drei Prüfer aufstocken.“

Die BGMU reagierte mit der neuen Verordnung auf Meldungen aus den Verbänden, dass vermehrt Prüfungskandidatinnen und -kandidaten über die Tonleitern gestolpert sind. Das veranlasste die BGMU dazu, mit einem eigenen Sicherheitsbeauftragten die Sicherheit beim Tonleiterspiel zu gewährleisten. „Leitern sind ohnehin ein schwieriges Thema“, erklärte der Vorsitzende der BGMU. „Gerade die musikalischen Tonleitern mit ihren unterschiedlichen Stufengrößen sind sehr heikel. Wir werden die Sache genau beobachten. Sollte sich keine Verbesserung einstellen, werden wir ggf. durch eine Angleichung der Stufengrößen für alle Tonleitern nachjustieren.“ 

Landesdirigent Dr. Frank Elbert kann der Neuerung trotz des erhöhten Aufwands durchaus positive Aspekte abgewinnen: „Wir werden für die Sicherheitsbeauftragten umgehend eine eigene Erwachsenenbläserklasse für Ingenieure ins Leben rufen, damit die von der BGMU benannten Personen die Problematik aus eigener Anschauung kennenlernen.“

Die Verantwortlichen in den Kreisverbänden und Bezirken der bayerischen Blasmusikverbände werden gebeten, die Verordnung ab 1. April umzusetzen – zum Wohle der jungen Prüfungskandidatinnen und -kandidaten: „Die Jugend ist unser höchstes Gut. Wir können nicht zulassen, dass sie über die Tonleitern stolpern!“, erklärt Landesdirigent Dr. Frank Elbert.